Hast du vielleicht schon herausgefunden, dass Linktree und andere Anbieter von Linksammlungen dir große und teure rechtliche Probleme im Bereich Datenschutz und Impressumspflicht bereiten können? Ja, Seiten für Linksammlungen gelten als eigenständige Websites und unterliegen daher der DSGVO und Impressumspflicht! Wenn du eine Linksammlung bei einem Anbieter wie zum Beispiel Linktree erstellst, wird dies als eigenständige Website betrachtet, da der Anbieter lediglich als Webhoster fungiert und somit die rechtliche Verantwortung auf dich überträgt!
Wir bieten dir die Möglichkeit, einen professionellen, DSGVO-konformen Linkbaum mit Impressum und Geschäfts-E-Mail zu erstellen. Keine Sorge, du musst dazu nichts können! Wir übernehmen die Arbeit für dich und gestalten den Linkbaum ganz nach deinen Wünschen.
Unser Linkbaum ist mehr als nur eine einfache Linksammlung mit einer URL des Anbieters (z.B. linktree.com/dein-name). Nein, wir erstellen für dich eine eigene „Website“ mit einer individuellen Domain (z.B. dein-name.at). Der Vorteil dabei ist, dass unser Linkbaum auf dem Content Management System WordPress basiert, zu dem du jederzeit vollen Zugriff hast. Solltest du also einmal die Lust verspüren, deine eigene Website, zum Beispiel mit einem Blog, zu erstellen, kannst du das direkt auf dieser Domain unkompliziert umsetzen. Alternativ kannst du uns beauftragen, eine Website auf dieser Domain für dich zu erstellen. Deshalb fallen hier Kosten für das Webhosting an, sowie eine kleine Entschädigung für den Arbeitsaufwand unsererseits, da jeder Linkbaum individuell von uns an euch angepasst wird.
Hast du bereits eine Website? Perfekt! Wir können problemlos deinen persönlichen Linkbaum auf deine Domain aufbauen. Viele Influencer und Unternehmen benötigen eine solche Linksammlung oft nur, um ihr Impressum in den sozialen Medien sichtbar zu machen. Sie sind sich der Impressumspflicht bewusst und möchten sich vor teuren Abmahnungen der Konkurrenz schützen. Mehr über die Impressumspflicht und die rechtliche Sicht unseres Linkbaums erfährst du im nächsten Abschnitt.
Die Rechtlich sichere Linksammlung
Den meisten Unternehmen ist ihre Impressumspflicht bekannt, aber vielen Influencern nicht, obwohl es bereits große Abmahnwellen in diesem Zusammenhang gegeben hat! Die Impressumspflicht in Österreich und Deutschland besagt, dass jeder impressumspflichtig ist, der einen finanziellen Mehrwert aus seinem Content zieht. Das bedeutet, entweder machst du Werbung für ein eigenes Produkt oder bewirbst ein Produkt oder eine Dienstleistung eines anderen Unternehmens. ACHTUNG: Finanzieller Mehrwert bedeutet auch, wenn du kein Geld für deine Produktplatzierung bekommst, sondern nur das Produkt selbst geschenkt bekommst! Somit fallen auch Mikro-Influencer unter die Impressumspflicht.
Wichtig bei der Verlinkung deines Impressums ist die Beachtung der 2-Klick-Regel. Zum Beispiel: Du verlinkst in der Bio deines Instagram-Accounts eine Linksammlung (erster Klick) und in dieser Linksammlung einen Link, der auf deine Website führt (zweiter Klick). Auf deiner Website ist ein Link zu deinem Impressum (dritter Klick). In diesem Fall bist du bereits rechtlich nicht mehr abgedeckt. Es muss in deiner Linksammlung ein direkter Link zu deinem Impressum bereitstehen.
Rechtlich könnten hier Kosten bei einer Abmahnung eines Mitbewerbers von bis zu 5000 € entstehen. Bei einer Meldung an die zuständige Behörde durch eine Privatperson, die diesen Mangel erkennt, könnte ein Verfahren gegen dich eingeleitet werden, das eine Geldstrafe von bis zu 20.000 € beinhaltet.
Wir verlinken hier einen Artikel, der von Der Standard verfasst wurde und sich mit einer Abmahnwelle gegen Influencer auf Instagram befasst, die gegen die Impressumspflicht verstoßen.
Die DSGVO ist ein sensibles Thema, das Unternehmen seit Jahren beschäftigt und jeden Einzelnen von uns betrifft. Warum immer wieder dieses Datenschutzthema? Ganz einfach: In der EU können Strafen von bis zu 5% des Umsatzes bei Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung verhängt werden, und jeder Privatperson steht das Recht zu, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn sie davon betroffen ist. (Achtung: Jede Person, die deine Website bzw. Linksammlung besucht, ist davon betroffen).
Aber warum könnte ich jetzt Probleme bezüglich der DSGVO bekommen, wenn ich eine Linksammlung von bestimmten Anbietern wie zum Beispiel Linktree verwende? Die meisten Anbieter solcher Linksammlungen haben ihren Sitz nicht in der EU, sondern beispielsweise in Amerika oder Australien. Hier gibt es die DSGVO nicht oder nicht in dem Ausmaß wie in der EU, und diese Unternehmen bieten möglicherweise keine Dienste wie Cookie-Banner oder Datenschutzrichtlinien an, da sie rechtlich nur als Hosting-Anbieter auftreten und somit wissen, dass die rechtliche Verantwortung bei dir liegt.
Zum Beispiel hat Linktree mittlerweile die Option eines Cookie-Banners. Allerdings ist dieser nicht DSGVO-konform, da Linktree den Cookie-Banner nicht auf die EU ausgerichtet hat und somit nicht alle Cookies richtig unterbindet. Da es bereits in vielen Branchen große Abmahnwellen bezüglich der DSGVO gegeben hat, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch Nutzer von Linksammlungen betroffen sein könnten.
Wir verlinken hier einen ausführlichen Bericht zum rechtlichen Totalausfall von Linktree von Frame for Business. Wir empfehlen dir, diesen Artikel durchzulesen, da du hier die genaue rechtliche Lage zu diesem Thema von einem Datenschutzbeauftragten des TÜV und einem gewerblichen Rechtsschutzanwalt erklärt bekommst.
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