Social Media Marketing, Webdesign
Februar 6, 2024
Hast du möglicherweise festgestellt, dass Linktree und andere Dienste für Linksammlungen erhebliche rechtliche Herausforderungen im Bereich Datenschutz und Impressumspflicht verursachen können? Tatsächlich gelten Seiten für Linksammlungen als eigenständige Websites und unterliegen somit den Bestimmungen der DSGVO und der Impressumspflicht! Falls du beispielsweise eine Linksammlung bei einem Anbieter wie Linktree erstellst, wird dies als eigenständige Website betrachtet, da der Anbieter lediglich als Webhoster agiert und die rechtliche Verantwortung somit auf dich überträgt!
In diesem Artikel zeigen wir dir am Beispiel von Linktree, wie einige Anbieter von Linksammlungen gezielt gegen die DSGVO verstoßen und warum das für Influencer und Unternehmen empfindliche rechtliche Strafen bedeuten kann.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung, die den Schutz personenbezogener Daten regelt. Jede Website, die personenbezogene Informationen sammelt, muss den Bestimmungen der DSGVO entsprechen. Das schließt auch die korrekte Implementierung von Cookie-Bannern und Datenschutzerklärungen ein, um den Besuchern Transparenz und Kontrolle über ihre Daten zu bieten. Diese Maßnahmen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend, um Vertrauen zu schaffen und rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.
Datenschutz ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht. Die DSGVO schützt dieses Recht und erinnert uns daran, dass Privatsphäre ein unveräußerliches Gut ist.
Nein, keine Cookies zum Essen! Jeder von uns kennt diese Meldung, die erscheint, wenn wir eine Website besuchen und nach den Cookie-Einstellungen fragt, oder? Dies war eine der großen Maßnahmen der DSGVO, die Websites betroffen haben, aber uns sehr zugutekommt, wenn es um den Schutz unserer privaten Daten im Internet geht. Aber was sind diese Cookies genau?
Cookies auf Websites sind kleine Textdateien, die von der Website auf dem Endgerät des Besuchers gespeichert werden. Sie dienen dazu, Informationen über das Nutzerverhalten zu speichern, um die Website effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten. Cookies können auch für Tracking-Zwecke verwendet werden, um dem Website-Betreiber Einblicke in das Nutzerverhalten zu ermöglichen.
Linktree bietet mittlerweile die Möglichkeit eines Cookie-Banners an. Leider entspricht dieser nicht den DSGVO-Richtlinien, da er nicht speziell auf die EU ausgerichtet ist und somit nicht alle Cookies ordnungsgemäß blockiert. Aufgrund von zahlreichen Abmahnungen in verschiedenen Branchen bezüglich der DSGVO besteht die realistische Gefahr, dass auch Nutzer von Linksammlungen bald von rechtlichen Konsequenzen betroffen sein könnten. Es ist essenziell, sich über solche Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten und gegebenenfalls alternative Lösungen in Erwägung zu ziehen.
Möchtest du detaillierte und technische Einblicke erhalten, wo genau die rechtlichen Stolpersteine bei Linktree liegen? Dann empfehlen wir den Artikel von Frame for Business. Hier erläutern Florian Decker (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) und Stefan Evertz (Datenschutzbeauftragter TÜV) die genauen technischen und rechtlichen Umstände.
Die meisten Unternehmen sind sich ihrer Impressumspflicht bewusst, während vielen Influencern dieses Thema möglicherweise nicht geläufig ist, trotz bereits erfolgter Abmahnungen. Die Impressumspflicht in Österreich und Deutschland besagt, dass jeder, der aus seinem Content einen finanziellen Mehrwert zieht, impressumspflichtig ist. Dies schließt Werbung für eigene Produkte sowie die Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen anderer Unternehmen ein.
Wichtig! Finanzieller Mehrwert besteht auch dann, wenn keine direkte Bezahlung erfolgt, sondern lediglich das beworbene Produkt als Geschenk erhalten wird. Somit sind auch Mikro-Influencer von der Impressumspflicht betroffen.
Achte darauf, die 2-Klick-Regel beim Verlinken deines Impressums zu berücksichtigen. Zum Beispiel: In der Bio deines Instagram-Accounts verlinkst du auf eine Linksammlung (erster Klick), und innerhalb dieser Linksammlung befindet sich ein Link, der zu deiner Website führt (zweiter Klick). Auf deiner Website gibt es Links zu deinem Impressum (dritter Klick). In diesem Fall bist du bereits rechtlich nicht mehr abgesichert. Es ist erforderlich, dass in deiner Linksammlung ein direkter Link zu deinem Impressum vorhanden ist.
– Verfahren der Datenschutzbehörden
– Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
– Schadenersatzforderungen
DSGVO bzw. Coockie Verstoß
Es droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 37.000 Euro oder nach EU-Recht kann dies auch bis zu 5% des Jahresumsatzes betragen. Jeder Privatperson steht das Recht zu, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn sie davon betroffen ist. Beachte: Jede Person, die deine Website bzw. Linksammlung besucht, ist davon betroffen.
Zusätzlich erhalten beispielsweise Mitbewerber die gesetzliche Möglichkeit, mit einer Unterlassungsklage gegen den unlauteren Wettbewerb vorzugehen, auch mittels einstweiliger Verfügung.
Impressumspflicht
Rechtlich könnten hier Kosten bei einer Abmahnung eines Mitbewerbers von bis zu 5000 € entstehen. Eine Meldung an die zuständige Behörde durch eine Privatperson, die diesen Mangel erkennt, könnte ein Verfahren gegen dich einleiten, das mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 € verbunden ist.
Aber nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus Marketingsicht hat Linktree einige Nachteile. Wenn Besucher deines Social-Media-Profils auf den Link klicken, landen sie bei Linktree und nicht auf deiner Website. An diesem Punkt brechen erfahrungsgemäß einige Nutzer einfach ab. Das Weiterleiten auf eine fremde URL dürften die Abbruchquote eher steigern. Du erreichst also nicht den gewünschten Traffic auf deiner Webseite.
Aus SEO-Sicht bietet Linktree nicht viele Möglichkeiten, da du keine eigene URL wählen oder deinen eigenen SEO-Titel bzw. Meta-Beschreibung hinzufügen kannst. Außerdem weist Linktree keine gezielte Überschriftenstruktur auf, was die Möglichkeit von Suchmaschinenabfragen einschränkt und somit ungenutztes Potenzial für deine Reichweite auf Social Media oder deiner Website bedeutet.
Auch wenn du den Nutzern letztendlich verschiedene Inhalte wie Impressum und Datenschutzerklärung zeigen willst bzw. musst, ist es sinnvoller, dies direkt auf deiner eigenen Website zu tun und den Zwischenschritt Linktree zu vermeiden.
Dies erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen für Impressum und Datenschutzerklärung, spart möglicherweise die Kosten für ein kostenpflichtiges Linktree-Abo, sichert deine Einflussnahme auf die veröffentlichten Inhalte und verschafft dir Kontrolle über Cookies, Analysetools und ähnliches. Zudem kann dieses Vorgehen sich ebenfalls positiv auf deine Rankings bei Google auswirken, da der Traffic, der durch die Besucher generiert wird, deiner Website und nicht Linktree zugeordnet wird.
Du kannst dir gerne unseren Linkbaum als Beispiel ansehen bzw. bieten wir dir auch die Erstellung eines eigenen Linkbaumes mit deiner eigenen URL & Email an. Dieser verfügt natürlich über ein Impressum, Datenschutzerklärung sowie DSGVO-konformen Cookie-Banner! Hast du bereits eine Website? Kein Problem, wir können dir auch deinen eigenen Linkbaum in deine Website implementieren! Dadurch sicherst du dich nicht nur rechtlich ab, sondern kannst auch noch die SEO-Vorteile nutzen, die zu einer größeren Reichweite für deine Website und Social Media Accounts führen.
Kategorie:
Social Media Marketing, Webdesign
Mir liegt es am Herzen, die Bereiche SEO, Webdesign und Social Media Marketing auf einfache und greifbare Weise für Anfänger zu erklären. In unserem Blog findest du auch Artikel, die für Werbeagenturen und Profis interessant sind. Wenn du Fragen zu den angesprochenen Themen hast, kannst du mich natürlich jederzeit kontaktieren.
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